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Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Werkmängeln

4.9.2003 Der BGH hat im März dieses Jahres eine Entscheidung zum Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Werkmängeln entschieden. So umfasst dieser grundsätzlich alle Aufwendungen, die zur ordnungsgemäßen Herstellung des Werkes erforderlich sind.

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