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Baurecht: Vergütungsanspruch für Mängelprüfung

Der Auftragnehmer kann die Kosten in Rechnung stellen, die im Rahmen der Prüfung eines angeblichen Mangels entstanden sind, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass der Mangel nicht von ihm zu vertreten ist. Voraussetzung ist allerdings, dass er bei Zusage der Überprüfung darauf hinweist, dass er die Kosten für die Überprüfung einschließlich Fahrtkosten in Rechnung stellen werde, wenn sich herausstellt, dass der Mangel nicht von ihm zu vertreten ist.

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