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Musterschreiben Corona-Risikoermittlung

SHK-Betriebe müssen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten vor Aufnahme von Arbeiten grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Diese ist zu dokumentieren.

Grundsätzlich gilt selbstverständlich auch aus Sicht des ZVSHK das Gebot, Risiken bestmöglich zu minimieren. Je nach Situation sollte daher vor Auftragsbearbeitung immer geprüft werden, ob zugunsten des Schutzes der Mitarbeiter und der Kunden die Vermeidung aller sozialen Kontakte nicht auch hier greifen und eine Verschiebung des Auftrages auf einen späteren Zeitpunkt ermöglicht werden kann.

Mindestens sind im Falle nicht vermeidbarer Kundenkontaktes jedoch zwingend bestehende Risiken zu ermitteln. Es muss also auch eine Abfrage erfolgen, ob ein COVID-19- oder ein Verdachtsfall vorliegen.

Nachstehend finden Sie dazu ein Musterschreiben zur Abfrage beim Kunden, ob eine Betroffenheit vorliegt.

Das Musterschreiben finden Sie hier zum Word-Download.

Ausführliche Informationen für SHK-Betriebe im Umgang mit der Corona-Krise finden Sie auf dieser Seite:

https://www.zvshk.de/themen/corona-virus/