Benutzeranmeldung

Mängelhaftung unabhängig von Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

Der BGH hat in einem Urteil vom 10.11.2005 (AZ: VIII ZR 147/04) klargestellt, dass es für die Mängelhaftung nicht allein darauf ankommen kann, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden. Denn im Rahmen der Mängelhaftung komme es nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers an, sondern allein darauf, dass das Werk die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist.

Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an (GAST-Kennungen können auf diesen Inhalt leider nicht zugreifen). Falls Sie noch nicht über Zugangsdaten verfügen, fordern Sie diese bitte unter "Passwort vergessen" an. Falls Sie noch nicht Mitglied der SHK-Verbandsorganisation sind, wenden Sie sich bitte an den Landesverband in Ihrer Nähe.