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Geberit

Geltungsbereich

  • Unsere Produkte erfüllen weiterhin alle in der Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden technischen Vorschriften,  Normen und Gütesicherungskriterien und weisen die  erforderlichen Qualitätszeichen auf,
  • die von uns vertriebenen Produkte sind weiterhin überwiegend selbst entwickelt. Hierfür haben wir eine eigens budgetierte Abteilung für produktbezogene Forschung und Entwicklung/Innovation

Bitte erläutern Sie kurz den Beitrag Ihres Unternehmens zu Produktinnovation sowie die entsprechende Budgetierung:

Die im Branchenvergleich überdurchschnittliche Innovationsstärke von Geberit beruht auf einer breit abgestützten eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E). In 2021 wurden insgesamt CHF 78 Mio. (Vorjahr CHF 75 Mio.) oder 2,3% des Nettoumsatzes in die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Technologien investiert. Zudem wurden im Rahmen der Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagen erhebliche Ausgaben für Werkzeugeund Betriebsmittel für die Fertigung von neu entwickelten Produkten getätigt. In 2021 wurden 41 Patente angemeldet, was über dem langjährigen Durchschnitt liegt. In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 185 Patente angemeldet.

Wir beteiligen uns weiterhin mittelbar oder unmittelbar aktiv an der europäischen oder deutschen Standardisierung der  Verarbeitungsprozesse (handwerksfreundliche Normung setzt voraus, dass Handwerk und Hersteller gemeinsam Standards schaffen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Produktinnovationen frühzeitig berücksichtigt werden und dabei die Anforderungen des Handwerks einfließen. Ausreichend ist die Mitgliedschaft in einer Organisation, die sich an der (europäischen und oder nationalen) Normung aktiv beteiligt. Nicht gemeint ist Produktnormung.)

Die bisherige Erklärung zum Produktsortiment bleibt unverändert.


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