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ZVSHK-Hygienekodex

SHK-Handwerk mit Verantwortung

Der ZVSHK hat exklusiv für die SHK-Innungsbetriebe einen Hygienekodex eingeführt. Die Unternehmer verpflichten sich per Eigenerklärung die Bedingungen des Hygienekodex zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeiter einzuhalten. Nach der urkundlichen Bestätigung durch den ZVSHK ist der Innungsbetrieb berechtigt, mit der Urkunde und einem speziellen Signet in seiner Kundenansprache zu werben. Zusätzlich stellt ihm der ZVSHK ein Werbepaket zur Verfügung mit Aufklebern, Plakaten und Textbausteinen.

Zeigen Sie als SHK-Innungsbetrieb, wie Sie Ihre Kunden und Ihre Mitarbeiter vor einer COVID19-Infektion schützen!

Informations- und Werbemittel

Nach dem Bekenntnis zum ZVSHK-Hygienekodex erhält der Fachbetrieb eine Bestätigung mittels Urkunde sowie Zugriff auf die zugehörigen Informations- und Werbemittel, bestehend aus:

  • Individuelle Urkunde
  • Signet als Datei, z. B. zum Einbinden in Geschäftspapiere, Internetseite usw.
  • Plakat (Druckvorlage) z. B. für Ausstellung / Eingangsbereich Geschäftsräume
  • Aufkleber (Druckvorlage), z. B. für Firmenfahrzeuge
  • Textbaustein, z. B. zum Einbinden auf der Internetseite
  • Musterschreiben, z. B. für Kundenanfragen, Mitarbeiterunterweisung, Erfassung von Symptomen

Weitere Informationen erhalten Mitglieder der SHK-Organisation hier:

https://www.zvshk.de/hygienekodex