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Nr. 45/2017 - Die Technik-News des ZVSHK

Anpassungen der Verwaltungspraxis beim Förderprogramm "Heizungsoptimierung" des BAFA

Potsdam, 27.09.2017 - Das Förderprogramm "Heizungsoptimierung" des BAFA wurde in den letzten Monaten gut angenommen. Zwischenzeitlich wurde die Verwaltungspraxis aktualisiert. Neben den bekannten Fördertatbeständen "Pumpentausch" und "hydraulischer Abgleich" werden u.a. auch folgende Begleitmaßnahmen gefördert:

Pumpentausch:

  • Schlamm-, Magnetit-, Luftabscheider
  • Entleeren, Befüllen, Entlüften der Anlage
  • Demontage und Entsorgung der alten Pumpe
  • (aufbereitetes) Heizungswasser und Wärmeträgerflüssigkeit (hiervon ausgenommen Glycolgemische o.ä.)
  • Stellantriebe, Kesselanbindungssysteme
  • Schwerkraftbremsen, Rückschlagklappen oder Rückschlagventile

Hydraulischer Abgleich:

  • Spülung, Reinigung der Heizungsanlage sowie dazu benötigtes Wasser mit Zusätzen (z.B. entsalztes Wasser)
  • Geräte für die Reinigung der Heizungsanlage (z.B. Entgasungsgeräte)
  • Ausdehnungsgefäße
  • Stellantriebe
  • Kombispeicher (bei Erneuerung des Pufferspeichers)
  • bereits in der Richtlinie aufgeführte Zusatzsatzmaßnahmen wie voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Strangventile, Technik zur Volumenstromregelung, separate Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Pufferspeicher, Einstellung der Heizkurve.

Die Fördersumme kann sich durch diese Begleitmaßnahmen im Einzelfall deutlich erhöhen.

Zudem wurde die Regelung zur 6-Monats-Frist den Erfordernissen angepasst: Bisher musste innerhalb von sechs Monaten die Maßnahme durchgeführt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Es ist nun auch möglich, von dieser Frist unter Nennung von triftigen Gründen (z. B. Lieferschwierigkeiten oder Terminverzögerungen, die das ausführende Unternehmen zu verantworten hat) abzuweichen.

Die Antragstellung erfolgt nach wie vor online in zwei Schritten:

  1. Onlineregistrierung vor Maßnahmenbeginn (Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen) unter: http://www.bafa.de 
  2. Nach Umsetzung der Maßnahme, innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können die für die Antragstellung relevanten Daten an das BAFA übermittelt werden

Der Kunde als Antragsteller benötigt nicht unbedingt eine eigene E-Mail-Adresse. Es ist möglich, dass der Fachhandwerker den Kunden bei der Antragstellung unterstützt und seine E-Mail-Adresse angibt. So kann der Handwerker alle relevanten Daten online eingeben und muss dem Kunden nur noch ein Formular zur Unterschrift vorlegen. Abgerechnet wird die Förderung jedoch ausschließlich über den Kunden, keinesfalls über den Fachhandwerker.