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Nr. 25/2017 - Die Technik-News des ZVSHK

Förderbekanntmachung des BMWi zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 (Wärmenetze 4.0) im Bundesanzeiger vom 30.06.2017

St. Augustin, 07.07.2017 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 („Wärmenetze 4.0“) im Bundesanzeiger vom 30.06.2017 veranlasst.

Mit der Förderbekanntmachung „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“ werden die Planung und der Bau hochinnovativer multivalenter Wärmenetzsysteme der vierten Generation gefördert, wenn diese weitere Anforderungen erfüllen, die eine hocheffiziente und umweltschonende Bereitstellung von Wärme und Kälte sicherstellen. Ziel ist es, größere Modellvorhaben anzureizen, die als Entwicklungsvorhaben eine Brücke zwischen der Energieforschung und der Praxis bilden und eine breitere Markteinführung von Wärmenetzsystemen 4.0 vorbereiten. Hiermit soll klimafreundliche Wärme mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme perspektivisch ebenso kostengünstig bereitgestellt werden wie im Rahmen einer konventionellen Erzeugung auf Basis fossiler Energien. Wärmenetze der vierten Generation mit Temperaturen von 20 bis 95 °C weisen eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber der konventionellen Wärmeversorgung auf. Dazu gehören typischerweise sehr hohe Anteile an erneuerbaren Energien und eingekoppelter Abwärme, die Einbindung saisonaler Großwärmespeicher, die Bereitstellung von Flexibilitätsoptionen für den Strommarkt und die Ermöglichung von effizienten Quartierslösungen in der Wärme- und Kälteversorgung.

Ziel dieser Förderbekanntmachung ist es, die Machbarkeit des Neubaus von bzw. die Transformation bestehender Wärmenetze zu Wärmenetzsystemen 4.0 zu demonstrieren, die nicht nur technisch sondern auch wirtschaftlich unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Deutschland einen erfolgreichen Betrieb ermöglichen. Die Maßnahme dient damit der Vorbereitung einer breiteren Markteinführung innovativer Wärmenetzsysteme 4.0. Sie soll auch dazu beitragen Erkenntnisse aus erfolgreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten anzuwenden, zu innovativen Gesamtsystemen weiterzuentwickeln und die Überführung in einen Massenmarkt vorzubereiten.

Geförderte Vorhaben sollen einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Sie sollen dazu sowohl zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältemarkt, als auch zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung durch Einkoppelung von Abwärme beitragen. Die Projekte sollen daher erneuerbare Energien und Abwärme u. a. aus gewerblichen Quellen für bestehende oder geplante Siedlungen unterschiedlichster Struktur, Alter und Größe nutzbar machen. Dabei sollen sie im Rahmen von hocheffizienten Gesamtsystemen auf die räumlich jeweils unterschiedlichen Strukturen, verfügbaren Wärmequellen und Wärmebedarfe zugeschnitten sein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, sowie eingetragene Genossenschaften, wenn sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sowie Konsortien, wenn sie geführt und vertreten werden von einem Antragsberechtigten der vorgenannten Gruppen, soweit die Antragsberechtigung nicht nach Nummer 5.2 der Bekanntmachung ausgeschlossen ist. Ebenfalls antragsberechtigt sind Contractoren, die die in dieser Förderbekanntmachung genannten Vorhaben im Rahmen eines Contracting-Vertrags mit den in Satz 1 genannten Antragsberechtigten durchführen.

Umfassende Informationen zur Förderung finden Sie in der Bekanntmachung.

Bemerkenswert ist, dass „Wärmenetze 4.0“ einen Teil der Argumente, die bislang gegen Fernwärmenetze sprechen, entkräften können. Dazu zählen z.B. die hohen Leitungswärmeverluste und die Nicht-Einkoppelbarkeit von NT-Wärme aus erneuerbaren Quellen. Es ist zu erwarten, dass die primärenergetische Bewertung dieser Netze sich ebenfalls besser darstellen wird. (TW)