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Nr. 22/2017 - Die Technik-News des ZVSHK

Verordnung zum Umgang mit POP-Abfällen (inkl. HBCD-haltiger Dämmstoffe) vom Kabinett beschlossen

St. Augustin, 12.06.2017 - (8.6.2017) Das Bundeskabinett hat am 7. Juni eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit insbesondere Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Persistente organische Schadstoffe müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden.

Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, POP-Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden.

Frau Hendricks erklärte am 7.6.: „Die Verordnung führt zu einer dauerhaften Lösung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Entsorgungspreise gerade für Dämmstoffe mit HBCD langfristig stabil bleiben. Gleichzeitig ist garantiert, dass solche und andere Abfälle, die POP enthalten, dauerhaft sicher und umweltverträglich entsorgt werden und dies auch gründlich überwacht werden kann. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Länder der Verordnung im Bundesrat zustimmen werden und sie noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten kann.“

Zur Erinnerung: Wärmedämmplatten, die den POP Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Dies führte zu Entsorgungsengpässen und infolgedessen zu überhöhten Entsorgungspreisen. Die entsprechende Regelung wurde deshalb Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder eine neue Verordnung, die nun vorliegt - siehe auch das Baulinks-Magazin zur „HBCD-Krise“.

Alle POP-haltigen Abfälle sollen künftig also nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP - 16 Stoffe sind derzeit in der EU-POP-Verordnung (Beschluss 2014/955/EU) vorgegeben - überschritten werden.

Die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie ist dort zustimmungspflichtig. (TW)