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Nr. 14/2017 - Die Technik-News des ZVSHK

BMWi legt neue Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien vor

St. Augustin, 16.05.2017 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am vergangenen Freitag, 12.5.2017, die neue Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien vorgestellt (vergl. Anlage). Sie ordnet die haushaltsfinanzierte Energieeffizienzförderung neu, bündelt sie und richtet sie adressatengerecht aus. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte werden stärker an die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst. So werden Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen weiter gefördert, um den Übergang zu mehr Erneuerbaren im Wärmemarkt zu unterstützten, während die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, in 2019 ausläuft.

Die finanzielle Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele. Mit der neuen Förderstrategie will das BMWi die Beratungs- und Investitionsprogramme optimieren. Für jeden Adressaten soll das bestehende Förderangebot auf einen Blick erfassbar und leichter zugänglich sein. So soll die Schlagkraft von Energieeffizienzmaßnahmen deutlich erhöht werden. Mit dem Ausstieg aus der Förderung von rein fossilen Heizungen in 2019 setzt das BMWi eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 um.

Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert. Zudem werden vier klare Förderschwerpunkte gebildet. Diese sind: Energieberatung, energieeffiziente Gebäude und Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sowie Wärmeinfrastruktur. Alle Förderangebote werden als modular aufeinander aufbauende Bausteine in diesen vier Förderschwerpunkten gebündelt. Das hat zur Konsequenz, dass bestehende Förderangebote zusammengefasst werden. So werden die zwei großen Förderprogramme im Gebäudebereich, d.h. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zur Fördersäule "Energieeffiziente Gebäude" zusammengefasst. Nach dem Prinzip - Je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot -, sollen Fortschritte beim Energiesparen angereizt werden. Die Förderung wird künftig unbürokratisch und klar strukturiert, u.a. indem die Förderbausteine kombinierbar aufgebaut sind. Danach gibt es Förderungen für den "leichten Einstieg" in Energiesparmaßnahmen, ebenso wie für ganzheitliche, umfassende Sanierungsmaßnahmen.

Kern der Optimierung ist die Einrichtung eines One Stop Shops, damit geeignete Förderangebote leichter gefunden werden können und der Zugang zur Förderung erleichtert wird. Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme. Die Umstrukturierung der Förderprogramme erfolgt im Zeitraum von 2017-2019.

Die Förderstrategie finden Sie hier zum Download.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien nachfolgend einige Punkte herausgegriffen:

  • MAP und KfW-Programme sollen zusammengeführt werden
  • Förderung fossiler Heizsysteme (Öl, Gas) läuft 2019 aus
  • Förderung von Hybridsystemen (Öl, Gas + erneuerbar) bleibt bestehen
  • Förderschwerpunkt im Bestand und für energetisch anspruchsvolle Neubauten wie bisher
  • neue Fördersäule Wärmeinfrastruktur (Wärme- und Kältenetze)
  • grundlegende Reform der Beratungs- und Investitionsförderprogramme
  • Energieberatung soll breiter aufgestellt werden
  • Förderung nach den Grundsätzen Wirtschaftlichkeit und möglichst technologieneutral
  • aufeinander aufbauende Fördermodule: Beratung, Einzelmaßnahmen, systemische Maßnahmen

Die Verschlankung, Vereinfachung und Neuordnung der bestehenden Förderlandschaft ist eine althergebrachte Forderung des ZVSHK und von daher zu begrüßen. Noch fehlen die Details der neu zu gestaltenden Förderung und viele Fragen sind offen. Der ZVSHK bietet dem BMWi Unterstützung und Mitarbeit bei der Ausarbeitung an. Ob dies alles jedoch zur Steigerung der Attraktivität von Förderprogrammen führen wird und das Ziel der Anhebung der der Sanierungsrate erreicht werden kann, bleibt fraglich. Gleichzeitig wächst die Hoffnung, dass die Landtagswahlen des Jahres 2017 die seinerzeitige Blockade der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen an Wohngebäuden im Bundesrat auflösen kann und mit der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2017 ein neuer Anlauf dahingehend unternommen werden kann. (TW)