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Nr. 13/2017 - Die Technik-News des ZVSHK

Arbeitsschutz: Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien. Pflichtuntersuchung vorerst abgewendet.

St. Augustin, 08.05.2017 - Die im Vorschlag für eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin an das BMAS zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) - Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien - vorgesehene Pflichtuntersuchung konnte vorerst abgewendet werden. Auch der ZVSHK hat im Namen seiner Mitglieder dazu Stellung bezogen und sich gegen eine vorgesehene Pflichtuntersuchung ausgesprochen. Nachstehend die Information der BVB.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben BVB 046/2017 vom 02.05.2017 hatte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, in der auch das SHK-Handwerk durch den ZVSHK vertreten ist, über die schriftliche Stellungnahme der Bauwirtschaft zum Vorschlag für eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) - Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien - informiert. Die Bauwirtschaft wendet sich hierin gegen die Einführung einer sogenannten Pflichtvorsorge.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die im Ausschuss unmittelbar vertreten ist, konnte auf der Grundlage der Argumente der von der Bauwirtschaft eingereichten Stellungnahme in einer Telefonkonferenz am 02. Mai 2017 mit Vertretern des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) die Einführung einer Pflichtvorsorge erst einmal abwenden. Eine Beschlussfassung zu dem Vorschlag in der nächsten Sitzung des Ausschusses wurde vorerst verhindert.

Die BDA informierte darüber, dass sich die Ausschussvertreter darauf verständigt hätten, zunächst in großer Runde mit den Vertretern des Ausschusses in einem Workshop die Thematik zu diskutieren. Die Bauwirtschaft wurde ausdrücklich gebeten, einen Vertreter der Baubranche zu diesem Workshop zu entsenden. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Nach Einschätzung der BDA würden die im Ausschuss vertretenen Mediziner an einer Untersuchung festhalten. Die Bauwirtschaft bestreitet nicht den Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs. Sie weist daher auf die bereits vorliegenden Präventionsmaßnahmen hin und spricht sich insbesondere nicht gegen eine Angebotsvorsorge aus. Kritikpunkt ist die vorgesehene Pflichtuntersuchung. (TK)