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ZVSHK im Wirtschaftsministerium zur Anhörung Wiedereinführung der Meisterpflicht

Rückführung des Behälter- und Apparatebauerhandwerks in die Anlage A der Handwerksordnung (HwO)

Am 04.06.2019 fand im Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung, der zulassungsfreien B1 / B2 Gewerke, zur Wiedereinführung der Meisterpflicht statt. Die Wirtschaftspolitiker in Berlin befassen sich in den kommenden Wochen intensiv mit der Frage, welche der Berufe wieder unter die Meisterpflicht fallen könnten.

In der finalen Anhörung vertrat der ZVSHK das Behälter- und Apparatebauerhandwerk, damit dieses nach nunmehr 15 Jahren in die Anlage A der HwO rückgeführt wird. Der Bundesfachgruppenleiter der Behälter- und Apparatebauer, Thomas Kliewe und der technische Geschäftsführer des ZVSHK, Andreas Müller standen den Vertretern des Ministeriums Rede und Antwort. Dabei ist das wichtigste Argument für eine Rückführung die besondere Gefahrengeneigtheit im Behälter- und Apparatebauerhandwerk.