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Energiesicherungspaket

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Heizungscheck und hydraulischer Abgleich)

Sankt Augustin, 25.07.2022 - Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat am Donnerstag vergangener Woche ein weiteres Energiesicherungspaket vorgelegt. Dieses hat im Kern drei Elemente: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung weiter gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen erweitert.

Diese weiteren Maßnahmen werden in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause Schritt für Schritt in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung umgesetzt. Es ist wichtig, dass der Gasverbrauch auch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten sinkt. Dazu plant das BMWK in enger Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG). Dieses erlaubt es der Bundesregierung, zur Vorsorge auch schon vor dem Krisenfall per Rechtsverordnung Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen. Ein Teil der Maßnahmen wird auf sechs Monate befristet sein, ein Teil auf zwei Jahre, um auch für den kommenden Winter zu wirken.

Wer seine Heizungen einem Check unterzieht und sie optimiert, kann damit Energie und Geld sparen. Die Ankündigungen des BMWK sehen wie folgt aus:

  • Diesen Heizungscheck sollten möglichst alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen vornehmen. Damit das gelingt, wird er künftig vorgegeben
    – mit ausreichenden Fristen. Über die Umsetzung sind Gespräche mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) angelaufen. In einer gemeinsamen Anstrengung der Gebäudeeigentümer, des Handwerks und der Schornsteinfeger sollen bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode (2023/24) alle Erdgas-Heizungen in Deutschland gecheckt werden. Die Regelung wird auf maximal zwei Jahre angelegt sein.
     
  • Nochmal weitere Einsparungen sind möglich über einen sogenannten hydraulischen Abgleich. Dadurch wird das Heizwasser optimal verteilt. Diesen Abgleich sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärme-versorgung -also in der Regel Mehrfamilienhäuser- machen, wenn sie es nicht schon in den letzten Jahren getan haben. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, trägt hierfür der Eigentümer bzw. der Vermieter die Kosten.
     
  • Ebenfalls für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden. Denn ungesteuerte Heizungspumpen wie Heizkreispumpen oder Zirkulationspumpen sind große Energiefresser.