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BMWi Förderrichtlinie für Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Batteriezelle

„Qualifikationsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wiederaufladbare elektrochemische Energiespeicher“

Sankt Augustin, 02.08.2021 - Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine neue Förderrichtline für Qualifizierungsmaßnahmen im Themenbereich „Batteriezelle“ veröffentlicht (siehe unten), die die Förderung von „Qualifikationsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wiederaufladbare elektrochemische Energiespeicher“ ermöglicht. Als Bestandteil einer umfassenderen Innovationsförderung im Bereich Batteriezellfertigung sollen die Mittel zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Batteriezellfertigung eingesetzt werden, um die Durchführung von Projekten zu unterstützen, in denen projektbezogene Konsortien (so genannte Batterie-Kompetenz-Trios) Qualifikationsbedarfe im Ökosystem Batterie identifizieren und darauf aufbauend unter anderem berufliche Qualifikationsprofile, Qualifikationsmaßnahmen sowie Lehr- und Lernmedien konzipieren, erproben und evaluieren.

Zu den zuwendungsberechtigten Projektkonsortien können Einrichtungen der Handwerksorganisation sowohl als Bildungsträger als auch als Bestandteil eines so genannten Innovationsclusters gehören. Über diese beiden Bestandteile hinaus muss ein Konsortium ebenfalls eine wissenschaftliche Einrichtung umfassen. Das Gesamtvolumen, das das BMWi für die Projektförderung im Rahmen dieser Richtlinie zur Verfügung stellt, beträgt 40 Millionen Euro. Die maximale Förderdauer für bewilligte Projekte soll fünf Jahre betragen.