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Neue VdZ-Nachweisformulare

zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Fachhandwerker

Formulare an neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude angepasst

Potsdam, 11.05.2021 -  Die offiziellen VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs wurden an die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Aktualisierung der drei bestehenden Formulare wurde gemeinsam mit ZVSHK, KfW und BAFA vorgenommen. Die Vordrucke können auch direkt aus ZVPLAN ausgedruckt werden. Voraussetzung dafür ist das neue ZVPLAN-Update, das in den nächsten Tagen verteilt wird.
 
Die Nutzung der VdZ-Formulare ist verbindlich zum Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Durchgeführte hydraulische Abgleiche sollten künftig ausschließlich durch die an die BEG angepassten Nachweisformulare vom Fachhandwerker bestätigt werden.

Zur Verfügung stehen folgende drei Nachweisformulare

  1. Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die KfW-/BAFA-Förderung/Formular Einzelmaßnahme).
  2. Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Verfahren B Effizienzhaus (Neubau und Sanierung) (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für KfW-Effizienzhaus/Verfahren B).
  3. Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die KfW-Förderung/Verfahren B).

Regelungen zur Nachweispflicht

Mit Übergabe des VdZ-Formulars und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt. Die Formulare sind nur vom durchführenden Handwerker auszufüllen. Sie müssen bei Beantragung einer Förderung auch weiterhin nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragsteller 10 Jahre lang aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf jederzeit nachweisen, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Arbeitsmaterial zum hydraulischen Abgleich

Auf der VdZ-Website stehen Fachhandwerkern die aktuellen VdZ-Nachweisformulare (vgl. auch Anlagen s. unten) zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich bietet die VdZ diverse Arbeitshilfen als kostenloses PDF an.

Jüngst erschienen ist der Leitfaden „Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen“, ein umfangreiches Standardwerk zu unterschiedlichen Themen rund um den hydraulischen Abgleich.