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Trinkwasser: Neue Trinkwasserrichtlinie tritt in Kraft

Sankt Augustin, 10.02.2021 -  Die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie) ist im Januar EU-weit in Kraft getreten. Besonderes Augenmerk wurde unter anderem auf Mindesthygieneanforderungen für Materialien gelegt, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Hygiene- und Gesundheitsaspekte können künftig über Positivlisten für verwendbare Materialien adressiert werden (Artikel 11 bzw. Anhang V).

Andere Anforderungen und Angaben zur Produktleistung der Bauprodukte werden über die Bauprodukteverordnung geregelt, Normungsaufträge müssen entsprechend ausgestaltet sein. Dies gilt für Neuanlagen sowie bei Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen. Die Umsetzung der Richtlinie muss in den Mitgliedsstaaten bis zum 12. Januar 2023 erfolgen. Die EU-Kommission erhält die Befugnis, delegierte Rechtsakte zur Entwicklung von Positivlisten zu erlassen. Bis zum 12. Januar 2025 soll die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Listen erarbeiten.