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Antragstopp in Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)

Dieser Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.

Sankt Augustin, 09.08.2022 - Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Die KfW teilt aktuell mit, dass wegen der enorm hohen Nachfrage die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft sind.

Ab sofort können daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden.

Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.