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Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung

Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geändert.

Dabei war die Zielsetzung des Gesetzgebers, eine bundeseinheitliche Regelung anstelle der bisherigen 16 Länderverordnungen zu schaffen. In Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium, dem IWO, dem Bundesverband Behälterschutz und der UNITI (Heiölhandel) hat der ZVSHK das beiliegende Faltblatt für die Verbraucherinformation erstellt. Das Faltblatt enthält die wichtigsten Informationen, die den Heizöltank betreffen. Weiterhin enthält das Faltblatt einen deutlichen Hinweis für den Verbraucher, dass für Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Heizölverbraucheranlage, die mehr als 1.000 Liter hat, ein Fachbetrieb nach AwSV beauftragt werden muss.