Benutzeranmeldung

Nr. 02/2017 - Die Technik-News des ZVSHK

Investitionszuschuss im KfW-Programm Nr. 455 Altersgerecht Umbauen wieder abrufbar

St. Augustin, 11.01.2017 - Ab sofort können - private Eigentümer und Mieter - wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Wie bereits per Rundschreiben (RS Betriebswirtschaft Nr.09/2016) angekündigt, wurden die Mittel für die Barrierereduzierung für 2017 auf 75 Mio. Euro aufgestockt.

In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage: www.kfw.de/zuschussportal

Für die Barrierereduzierung können bei Einzelmaßnahmen max. 5.000 Euro Zuschuss und für die Erreichung des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“ max. 6.250 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Für den Einbruchschutz sind max. 1.500 Euro Zuschussgelder je Wohneinheit möglich. Es können auch Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung mit Maßnahmen zum Einbruchschutz kombiniert werden. Hierfür beträgt die maximale Zuschusshöhe 5.000 Euro je Wohneinheit.

Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber können ihre Anträge direkt online im KfW-Zuschussportal unter: www.kfw.de/zuschussportal stellen. Die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens muss bestätigt werden. Dazu ist die Rechnung eines Fachunternehmens für die Maßnahme erforderlich. Für die Erreichung des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus" benötigt man zusätzlich die von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Bestätigung nach Durchführung.

Alle Details der Förderung entnehmen Sie bitte dem aktuellen KfW-Merkblatt sowie den technischen Mindestanforderungen.

Hinweis: Der ZVSHK bietet mit der Check-Applikation „Altersgerecht Umbauen“ für Tablet-PC eine praktische Beratungshilfe für die Innungsfachbetriebe zum KfW-Programm Nr. 455 an. Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe soll hierzu eine Weiterentwicklung für Smartphones zur ISH 2017 präsentiert werden.

Für Fragen steht Herr Thiel, 0331 20 08 30-51, gerne zur Verfügung. (TW)