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Darauf müssen Sie ab sofort bei BAFA-Anträgen für das MAP achten

Neue Regelung für das Antragsverfahren beim Marktanreizprogramm (MAP)

Zum Jahreswechsel wurde das Antragsverfahren beim Marktanreizprogramm (MAP) ähnlich wie beim Förderprogramm Heizungsoptimierung auf Zweistufigkeit umgestellt.

Ab sofort darf erst mit den Arbeiten begonnen werden, wenn eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registrierung vorliegt. Als Maßnahmebeginn gilt die Auftragsbestätigung des Handwerkers.

Bislang wurde der Antrag nach Ausführung gestellt. Sollten noch Aufträge in 2017 nach dem alten Verfahren angenommen worden sein, die in 2018 abgearbeitet werden, kann eine Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.

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