
Der ZV-Quicklink ermöglicht es Ihnen, einen bestimmten Artikel leicht wiederzufinden oder weiterzugeben.
Diesen Code können Sie auf zwei einfache Arten verwenden:
- Geben Sie QL05131746 in die Suchbox dieser Seite ein.
- Kopieren Sie den folgenden Link und verwenden ihn in E-Mails, Postings usw.: https://www.zvshk.de/qlink/QL05131746
In die Zwischenablage kopieren:
E-Rechnungen - Kostenloser Viewer der Finanzverwaltung
Sankt Augustin, 03. Dezember 2024 - Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (sogen. Viewer). Der ZDH hatte sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der
Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1.1.2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
http://www.erechnung.elster.de
http://www.e-rechnung.elster.de
E-Rechnungen im hybriden ZugFerD-Format sind hingegen ohne spezielle Viewer les- und prüfbar.