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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Informationen zum Corona-Virus

Information der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zum Corona-Virus und Schutzvorkehrungen

Nachdem das Coronavirus 2019-nCoV, das mittlerweile SARS-CoV-2 heißt, zuerst in China aufgetreten war, hat es mittlerweile auch Deutschland und den ersten Baubetrieb erreicht. Wir möchten Ihnen daher Informationen zum Virus zukommen lassen sowie darüber informieren wie das Risiko einer Ansteckung reduziert werden kann. In dem gesonderten, folgenden BVB-Rundschreiben Nr. 18 vom 2. März 2020 werden ferner die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie behandelt.

Ursprung und Ausbreitung

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 gehört zu der gleichen Gruppe Coronaviren wie das SARS- und MERS-Virus (ß-Coronaviren). Es löst eine Atemwegserkrankung aus, welche als „COVID-19“ bezeichnet wird. Man nimmt an, dass der Vorläufer des neuartigen Coronavirus von Wildtieren stammt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan angesteckt haben. Der Markt wurde am 1.1.2020 geschlossen.

In der Volksrepublik China, Hongkong, Taiwan und Macau sind mittlerweile 80.176 Fälle einer COVID-19-Erkrankung bekannt geworden (Robert-Koch-Institut, Stand: 2. März 2020). Betroffen ist insbesondere die Metropole Wuhan in China und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört, sowie die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo und Taizhou in der Provinz Zhejiang. Auch andere Länder haben inzwischen über Fälle berichtet. In Europa traten die meisten Fälle bislang in Italien in der Region Emilia-Romana, der Lombardei und der Stadt Vo auf (insgesamt 1.694 bekannte Fälle). In Deutschland wurden seit Ende Januar erste Fälle bestätigt. Gemäß des Robert-Koch-Instituts wurden in Deutschland bislang 150  Fälle einer COVID-19-Erkrankung bestätigt (Stand 2. März 2020). Dies betraf die Bundesländern Nordrhein-Westfalen (86), Bayern (25), Baden-Württemberg (19), Hessen (10), Schleswig-Holstein (2), Rheinland-Pfalz (2), Repatriierte (2), Niedersachsen (1), Hamburg (1), Bremen (1) und Berlin (1). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 88.913 Fälle weltweit bestätigt. 3.043 Fälle verliefen tödlich.

Aktuelle Fallzahlen zu einzelnen Ländern können Sie folgendem Link des Robert-Koch-Instituts entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

Internationaler Gesundheitsnotstand

Am 30. Januar hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen, damit die Länder besser auf den Erreger reagieren können und die Krankheit eingedämmt werden kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)  ist die wichtigste internationale Organisation im Bereich der globalen Gesundheit. Mitgliedsstaaten der WHO sind verpflichtet, die WHO umgehend zu informieren, wenn es einen Vorfall gibt, der zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite führen könnte. Im Fall des Coronavirus hat China dies am 31.12.2019 getan: die WHO wurde auf einige Fälle von Lungenentzündung aufmerksam gemacht, die von einem bislang nicht bekannten Virustyp ausgelöst wurden. Anfang Januar bestätigten die chinesischen Behörden, dass es sich tatsächlich um ein neuartiges Virus aus der Familie der Coronaviren handelt. Ein solcher Notstand kann dann ausgerufen werden, wenn ein außergewöhnliches Ereignis vorliegt, das ernsthaft, plötzlich, ungewöhnlich oder unerwartet ist. Es muss die Gesundheit von Menschen auch über die Grenzen des betroffenen Staates gefährden und eine prompte internationale Reaktion erfordern können. Die WHO berät in einem solchen Fall über mögliche Maßnahmen, die die Länder treffen müssen, um die Verbreitung des Erregers einzudämmen. Die Länder sind an die Empfehlungen gebunden. Für Deutschland hat die Einstufung keine direkten Folgen, da die WHO-Empfehlungen hier bereits erfüllt sind.

Risikobewertung des Robert-Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Auf globaler Ebene handelt es sich gemäß des Instituts um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Für eine abschließende Beurteilung der Schwere der neuen Atemwegserkrankung lägen gegenwärtig jedoch nicht genügend Daten vor. Bei einem Teil der Fälle seien die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kämen vor. Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland müsse gerechnet werden. Auch weitere Übertragungen, Infektionsketten, lokale Infektionsgeschehen und Ausbrüche seien in Deutschland möglich. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell jedoch als gering bis mäßig eingeschätzt (Stand 28.2.2020). Eine weltweite Ausbreitung des Erregers ist wahrscheinlich. Bitte beachten Sie, dass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann.

Übertragungswege

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

Krankheitsanzeichen

Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu Krankheitsanzeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Bei einigen Betroffenen tritt auch Durchfall auf. Bei einem Teil der Patienten führt der Virus zu einem schweren Krankheitsverlauf und zu Atemproblemen und Lungenentzündungen. Todesfälle traten bislang vor allem bei Patienten auf, die älter waren und oder bereits zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. •Inkubationszeit
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit, d.h. die Zeit, die zwischen Infektion mit einem Krankheitserreger und dem Auftreten der ersten Symptome vergeht, bis zu 14 Tagen beträgt.

Behandlungsmöglichkeiten und Impfstoff

Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Eine spezifische gegen den neuartigen Coronavirus selbst gerichtet Therapie steht derzeit hingegen nicht zur Verfügung. Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung. In China soll Medienberichten zufolge ein erster Impfstoffkandidat ab Ende April 2020 in einer klinischen Studie erprobt werden. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar (Stand 24.2.2020).

Minimierung des Risikos einer Infektion

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

Information zu Hygienemaßnahmen können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz zur Vermeidung einer Ansteckung sinnvoll?

Gemäß der Robert-Koch-Instituts gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Wenn eine bereits erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen müsste, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen zu verhindern. Hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sie folgendem Link entnehmen können: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Verhalten bei Möglichkeit einer Infektion

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link ermittelt werden https://tools.rki.de/plztool/

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, dass Personen, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben sollten. Beim Auftreten von akuten Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.

Reisende aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten sie - nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.

Reisen

Personen die eine Reise planen oder antreten wollen, so können Sie sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Reiselandes informieren.

Weiterführende Information

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie aktuelle Informationen können Sie unter folgenden Links abrufen sowie dem beigefügten Merkblatt (Anlage) entnehmen:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

www.infektionsschutz.de  > Coronavirus SARS CoV 2

Dies ist eine Information der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Stand: 02.03.2020

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