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Aktuelle Beiträge
Aufgrund einer Entscheidung des BGH vom 24.7.2008 wird empfohlen, in Werk- oder Werklieferungsverträgen die VOB Teil B gegenüber privaten Auftraggebern/Verbrauchern nicht mehr zu verwenden.
VOB Teil B nicht gegenüber Privatpersonen nutzen
Die meisten Freistellungsbescheinigungen bei der Bauabzugsteuer laufen zum 31.12.2007 aus. Folgebescheinigungen sollten rechtzeitig beantragt werden.