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Aktuelle Beiträge
Die Einhaltung dieser Zeiten dürfte im Handwerk unproblematisch sein. Allerdings bestehen bestimmte Nachweis- und Aufzeichnungspflichten.
Lenk- und Ruhezeiten beim Führen von Kraftfahrzeugen
Die o. g. Verordnung wurde am 20.05.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Die Verordnung ersetzt die ursprüngliche F-Gase-Verordnung 842/2006, deren Regelungen teilweise geändert und ergänzt werden.
Neue F-Gase-Verordnung vom 16.04.2014 (VO EU) Nr. 517/2014
Zum 1.1.2015 erfolgen wesentliche Änderungen im Bereich der Künstlersozialabgabe
Sozialrecht: ZDH-Merkblatt Künstlersozialabgabe
kann steuermindernd geltend gemacht werden.
Grundstücksanschluss an die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung als Handwerkerleistung
Mitte März stellte das BMAS einen Referentenentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vor.
ZVSHK positioniert sich zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Immer wieder ist von Unternehmern zu hören, die eine vertragliche Bindung mit einem Auftragsvermittler eingegangen sind. Vor der Unterschrift sollte man ein solches Angebot gründlich prüfen.
Auftragsvermittler - Vor Unterschrift genau prüfen!
Der Bundesgerichtshof bestätigt das Verbot der Telefonwerbung auch gegenüber Gewerbetreibenden. Das telefonische Bemühen eines Auftragsvermittlers um Vermittlungsaufträge von Bauhandwerkern ist unzulässig.