Zentralverband SHK

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Aktuelle Beiträge

Kommen Ihre Lieferanten ihren Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nach?

Trittbrettfahrer profitieren von den Leistungen anderer. Sie leisten nicht den ihnen zukommenden Beitrag. Zur Stärkung der SHK-Branchenlösung und zu Vermeidung von mehr Kosten- und Verwaltungsaufwand bei unseren Mitgliedern hat der ZVSHK eine große Zahl von…

Der UDH hat ein neues Merkblatt "Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch und Personaleinstellung" herausgegeben.

Das Merkblatt berücksichtigt insbesondere die Neuerungen, die sich aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben haben. Nicht nur bei Stellenausschreibungen, sondern auch beim Vorstellungsgespräch ist auf das…

Die zunehmende praktische Relevanz der Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB zeigt sich vor allem auch an der weiter zunehmenden Zahl an gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Sicherungsinstrument. Eine Reihe davon soll hier in Kürze dargestellt werden:

Baurecht: Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB

Auch nach der Abnahme hat der Unternehmer einen Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit. (BGH Urt. v. 22.1.2004 - VII ZR 183/02) Wenn der Auftraggeber nach der Abnahme noch Beseitigung von Mängeln verlangt, hat der Auftragnehmer weiterhin einen Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB. Erbringt der Auftraggeber trotz…

4.9.2003 Der BGH hat im März dieses Jahres eine Entscheidung zum Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Werkmängeln entschieden. So umfasst dieser grundsätzlich alle Aufwendungen, die zur ordnungsgemäßen Herstellung des Werkes erforderlich sind.

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Werkmängeln

Im entschiedenen Fall (BGH-Urteil vom 27.03.2003 ?VII ZR 443/01- zu § 635 BGB a.F.) hatte eine Dachdeckerfirma bei der Renovierung eines Scheunendaches für die Dachunterschalung feuchtes Holz benutzt. Dies hatte zu massiver Fäulnis- und Schimmelbildung sowie zu Farbänderungen und Schwundfugen zwischen den Brettern geführt. Nachdem der Kunde sie zur…

Der Auftragnehmer kann die Kosten in Rechnung stellen, die im Rahmen der Prüfung eines angeblichen Mangels entstanden sind, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass der Mangel nicht von ihm zu vertreten ist. Voraussetzung ist allerdings, dass er b

Baurecht: Vergütungsanspruch für Mängelprüfung

 

Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13. Mai 2003 (Baurecht 2003, S. 1241) ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Überprüfung von Mängeln entstehen, wenn sich herausstellt, dass der Mangel des Werkes nicht von ihm verursacht wurde, sondern auf andere nicht von ihm zu…