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Ausbildung zum/zur Behälter- und Apparatebauer/in

Hintergrund der Neuordnung (2018)

Die neue Ausbildungsordnung ersetzt die Vorgängerverordnung aus dem Jahr 1989. In der Änderungsverordnung von 1998 wurde lediglich eine Namensänderung von "Kupferschmied" nach "Behälter- und Apparatebauer vollzogen. Nach nun mehr als 27 Jahren bestand Modernisierungsbedarf.

Am 19. Oktober 2016 begann das Neuordnungsverfahren. Nach acht Monaten lag der von den Sozialpartnern erarbeite Verordnungstext zur Rechtsprüfung vor, am 2 Januar wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sie ist am 01.08.2018 in Kraft getreten.

Die Modernisierung der Ausbildungsordnung war erforderlich, um die Verordnung im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Entwicklungen der fachlichen Praxis anzupassen. Für die Modernisierung gaben veränderte betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie moderne Werkstoffe, Maschinensysteme und Fertigungstechniken den Ausschlag. Darüber hinaus wurden Kundenorientierung, Digitalisierung, englische Sprache, Teamarbeit sowie lebenslanges Lernen in den zu vermittelnden Qualifikationen aufgenommen.

Die Gliederung der zu vermittelnden Qualifikationen in Grund- und Fachbildung wurden aufgegeben. Das Ausbildungsberufsbild gliedert sich nun in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die bisherige Prüfungsstruktur der klassischen Zwischenprüfung und Gesellenprüfung wurde durch die gestreckte Gesellenprüfung ersetzt. Die Gesellenprüfung gliedert sich in die Teile 1 und 2 mit den Prüfungsbereichen:

  • Teil 1: Rohrleitungsbau und
  • Teil 2: Behälterbau, Anlagentechnik, Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Die Prüfungsbereiche werden unterschiedlich gewichtet:

  • Rohrleitungsbau mit 25%,
  • Behälterbau mit 35%,
  • Anlagentechnik mit 15%,
  • Instandhaltung mit 15% sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde 10%.

Der Prüfungsbereich Behälterbau ist Sperrfach und muss mit mindestens „ausreichend“ belegt werden. Darüber hinaus müssen für das Bestehen der Gesellenprüfung noch die jeweils geltenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  2. das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  3. in zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“. 

Informationen zum Download

Nachstehende Dokumente stehen als pdf-Dateien zum Download bereit:

Eckpunkte der Ausbildung

⇒ Eckpunkte der Ausbildung zum/zur Behälter- und Apparatebauer/-in

Rahmenlehrplan

⇒ Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Behälter- und Apparatebauer/-in

Standardpräsentation

⇒ Standardpräsentation ZVSHK zu den Neuerungen der Ausbildungsordnung zum Behälter- und Apparatebauer/-in

Rechtsgrundlagen

⇒ Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Behälter- und Apparatebauer/-in (BehAppbAusbV)

Struktur der Prüfung

⇒ Struktur der gestreckten Gesellenprüfung im Behälter- und Apparatebauerhandwerk

Zeugniserläuterungen

⇒ Deutsche Zeugniserläuterung Behälter- und Apparatebauer/-in

⇒ Englische Zeugniserläuterung Behälter- und Apparatebauer/-in

⇒ Französische Zeugniserläuterung Behälter- und Apparatebauer/-in

Entwicklung des Berufsbildes

⇒ Entwicklung des Berufsbildes Behälter- und Apparatebauer/-in

Genealogie

⇒ Genealogie der Ausbildungsordnungen zum/zur Behälter- und Apparatebauer/-in

Vorgängerverordnungen

⇒ Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Behälter- und Apparatebauer/-in (BehAppAusbV-1989)

Besonderheiten der betriebliche Ausbildungsplanung

Der 33. Kupferschmiedetag hatte, neben dem Hauptthema Digitalisierung und die damit verbunden Vorträge zu Building Information Modeling (BIM) und 3D-Laserscannern, auch einen Vortrag zu den Besonderheiten der betrieblichen Ausbildungsplanung des modernisierten Berufsbildes auf der Agenda.

⇒ Präsentation "Besonderheiten der betrieblichen Ausbildungsplanung"

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im dualen System hat vor allem folgende Ziele:

  • Systematische Vertiefung der beruflichen Grund- und Fachbildung in produktionsunabhängigen Werkstätten;
  • Anpassung der Berufsausbildung an technologische, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen;
  • Sicherung eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit oder Spezialisierung des einzelnen Handwerksbetrieb.

In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zentralverbänden erarbeitet das Heinz-Piest-Institut (HPI) für alle Berufe des Handwerks die Inhalte und Dauer der ÜLU und ermittelt die zugehörigen durchschnittlichen Verbrauchskosten. Die hieraus resultierenden Unterweisungspläne stellen die Grundlage zur Förderung durch das BMWi und die zuständigen Landesministerien dar.

Gegenwärtig umfasst das bundeseinheitliche Lehrgangsangebot für die ÜLU ca. 460 anerkannte Unterweisungspläne, wovon ca. 370 auf die Fachstufe und ca. 90 auf die Grundstufe entfallen.

Die ÜLU im Behälter- und Apparatebauerhandwerk

Kurse

Titel

Wochen

G-FUE/04

Fügen und Umformen (Metall-Schutzgasschweißen - MAG-St)

1

G-FEIN1/04

Fügen und Umformen

1

G-IH3/03

Elektrotechnik und deren Sicherheitsmaßnahmen

1

G-MET/04

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Grundlagen der Metallbearbeitung

2

FUE2/04

Schutzgasschweißen

1

FUE1/04

Fügen und thermisches Trennen (Elektro-Handschweißen)

1

METKT1/04

Montieren und Prüfen von steuerungstechnischen Systemen

1

METKT2/04

Bearbeiten von Leichtmetallen und Edelstahl

2

FUE3/04

Schutzgasschweißen (MAG-St)

1

IH1/03

Montagetechnik

1