Zentralverband SHK

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Rundschreiben der Kreishandwerkerschaft Pforzheim

Wenn auf Grund von unaufschiebbaren Arbeiten im Zuge des betrieblichen oder Innungsnotdienstes Arbeiten (Rohrbruch, Verstopfung, Ausfall von Strom, Gas, Heizung oder Warmwasser etc.) in Wohnungen von Personen notwendig werden, die unter amtlicher Corona-Quarantäne stehen, und dem Innungsbetrieb keine FFP2-Atemschutzmasken zu Verfügung stehen, können Betriebe möglicherweise bei den zuständigen Kommunen/Gesundheitsämtern Masken für die konkrete Tätigkeit abfragen.

Anforderungsschreiben als Beispiel aus Pforzheim

 

Weitere Informationen für SHK-Betriebe im Umgang mit der Corona-Krise

https://www.zvshk.de/corona/