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3 Punkte,

warum der ZVSHK nicht hinter dem derzeitigen Entwurf zum Blauen Engel für Kaminöfen steht!

  1. Wird der Blaue Engel für Kaminöfen in lokalen Luftreinhalteplänen als Mindestvoraussetzung für die Aufstellung hinterlegt, bedeutet das ein Markthemmnis für handwerkliche erstellte Einzelfeuerungsanlagen, weil diese keine Kaminöfen sind und somit nicht mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden können.
  2. Die vom Blauen Engel geforderte Partikelzählmethode und das angedachte Messverfahren sind für Holzfeuerstätten noch nicht validiert. Daher ist es zu früh diese zu fordern.
  3. Geräte mit Blauen Engel werden aufgrund der deutlich höheren Prüfkosten auch erhebliche teurer für die Verbraucher werden.

Frage-Antwort-ABC zum Blauen Engel für Kaminöfen:

A) Was ist der Blaue Engel für Kaminöfen?

Der Blaue Engel zeichnet umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen aus. Der Blaue Engel für Kaminöfen ist gerade im Aufbau und steht nach eigener Zielsetzung für niedrige Emissionen, Bedienerfreundlichkeit und Langlebigkeit.

B) Wie hoch sind die Feinstaubemissionen eines herkömmlichen Ofens?

In Deutschland müssen Öfen die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen. Darin sind u. a. Grenzwerte für Kaminöfen festgelegt. Ab 2022 gelten vergleichbare Grenzwerte für die gesamte EU. Wie viel Staub ein Ofen tatsächlich emittiert hängt von der konkreten Nutzung ab, entscheidend sind hier die folgenden Fragen: Wie gut ist der technische Zustand des Ofens? Wie oft/lange wird der Ofen betrieben? Wie gut ist die Qualität des Brennstoffs? Wie wird der Ofen bedient?

C) Was bringt der Blaue Engel?

Die Grenzwerte des Blauen Engels liegen ungefähr bei 40 % von denen der 1. BImSchV. Dennoch erwarten wir keine große Luftverbesserung durch Einführung des Blauen Engel, weil kleine Feuerungsanlagen nur zu unter 10% der gesamten Feinstaubbelastung (PM10) beitragen und hiervon der größte Teil auf stark in die Jahre gekommene Anlagen zurückzuführen ist. Von den rund 11 Mio. Einzelfeuerungsanlagen erfüllen rund 75 % nicht die 2. Stufe der 1. BImSchV, also die für neue Anlagen aktuellen Grenzwerte. Folglich müssten für eine Emissionsverbesserung erst die technisch veralteten Anlagen auf den Stand von heute gebracht werden, bevor man neue Ziele, wie den Blauen Engel, für moderne Anlagen entwickelt, die im Vergleich zu den Altgeräten bereits deutlich bessere Emissionsgrenzwerte vorweisen. Außerdem trägt der Betreiber der Anlage maßgeblich zur Emissionsentwicklung bei (siehe B). Daher ist es sehr wichtig die Betreiber über die richtige Bedienung der Feuerstätten aufzuklären, um damit Emissionen zu vermeiden.