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1. BImSchV: Messmonopol nicht mehr zeitgerecht
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Messungen nach 1. BImSchV sind nach geltendem Recht allein dem
Bezirksschornsteinfegermeister vorbehalten. Die Novellierung des Schornsteinfegerwesens wird nach Ablauf einer Übergangsfrist diesen Vorbehaltsbereich beschränkt öffnen: Auch „freie“ Schornsteinfeger dürfen ab 1.1.2013 mit diesen Messungen beauftragt werden.

Die Messungen führen zu einer finanziellen Belastung der Bürger von ca. 435 Mio. Euro. Diesem finanziellen Aufwand steht eine Beanstandungsquote von ca. 5 % entgegen, mit weiter sinkender Tendenz. So hat eine repräsentative Prüfung im Rahmen eines Pilotprojektes zum Heizungs-Check ergeben, dass nur ca. 3 % der überprüften Anlagen (-25 KW) die vorgegebenen Grenzwerte überschritten hat. Die Unterstützung der Einführung moderner Technologien wird einen erheblichen Beitrag dazu leisten, diese Quote weiter zu senken.Alle nach 1. BImSchV geforderten Messungen und Überprüfungen an Feuerungsanlagen müssen aus dem Vorbehaltsbereich des Schornsteinfegerhandwerks herausgenommen und für alle qualifizierten Fachbetriebe im Wettbewerb geöffnet werden.

Da unzweifelhaft die Qualifikation für die Messarbeiten nach 1. BImSchV auch beim Installateur- und Heizungsbauerhandwerk vorhanden ist, müssen entsprechend den Regelungen der Handwerksordnung diese Messungen auch von diesen durchgeführt werden dürfen.

Die Regelung des § 2 Abs. 1 SchFHG muss zur Entlastung der Bürger und zur Beseitigung der verursachten Grundrechtsverletzung angepasst werden.

Die Begründung dieser Forderung finden Sie in untenstehendem Positionspapier ausgeführt.

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  • infobox Pellets und Biomasse

  • ISH Messe Report 2009