Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2008 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Anlage) beschlossen. Dabei wurde Regelungen aus dem Referentenentwurf, mit denen die Anforderungen an Kassensysteme in nicht akzeptabler Weise verschärft werden sollten, nicht in den Regierungsentwurf übernommen – die Neuregelung ist damit vom Tisch. (Quelle: ZDH)
Den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf finden Sie unten zum Download.
Registrierkassen: Pflichtenausweitung abgewehrt
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