Der ZVSHK begrüßt im Grundsatz den mit dem Referentenentwurf verfolgten Ansatz, mit einer längst überfälligen Regelung die Lücke zu den Vorschriften über Stromerzeugung mit regenerativen Energien zu schließen.
Allerdings ist der eingeschlagene Weg einer Nutzungspflicht vor allem im Altbau ebenso kontraproduktiv wie die Vorgabe konkreter Planungsvorgaben, die im Einzelfall nicht umsetzbar sind oder zu wirtschaftlich oder technisch unsinnigen Ergebnissen führen können.
Auch Anschluss- und Benutzungszwänge auf kommunaler Ebene sind abzulehnen. Der Betreiber muss selbst entscheiden können, welches System ihn überzeugt.
Wirtschaftlich attraktive Anreize und Informationskampagnen sind dem vorzuziehen, wobei die Ausweitung des MAP ausdrücklich begrüßt wird, jedoch Kombiförderung im Modernisierungsfall ausgebaut werden sollte. Zielführend ist ein direkter Zuschuss im Modernisierungsfall mit degressiver Ausrichtung bis 2020.
Die komplette Stellungnahme des ZVSHK finden Sie unten.









