Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.4.2008 über den Kabinettsentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens abgestimmt. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die Ländervertreter die Befürchtungen des SHK-Handwerks zur Kenntnis genommen haben. Sie fordern daher in ihrer Stellungnahme eine Überprüfung der Auswirkungen auf andere Gewerke, hilfsweise die Aufnahme einer entsprechenden Evaluierungsklausel.
Auch die Verkürzung der Intervalle der Feuerstättenschau von derzeit 5 auf zukünftig 3,5 Jahre halten die Länder für überprüfungsbedürftig. Vor dem Hintergrund einer angedachten Verlängerung der Prüfintervalle nach der "Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung" und der 1. BImSchV bedürfe es hierfür einer nachvollziehbaren Rechtfertigung.
Die Bundesregierung ist nun zur Gegenäußerung aufgerufen.
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Neuregelung des Schornsteinfegerwesens: Beschluss des Bundesrates
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